Sichere dir die Weiterbildung für deinen Mitarbeiter, bei der du 75 % des Gehalts vom Staat wiederbekommst. Mit dem Qualifizierungschancengesetz kannst du Zuschüsse für die Weiterbildung und das Gehalt deines Teams erhalten. Unsere 14-monatige Teilzeitweiterbildung bietet deinem Mitarbeiter flexible Zeitgestaltung während der Ausbildung. Wir prüfen Ihren Anspruch - unverbindlich und kostenlos.
Jetzt anfragenSchau dir die Beispielrechnung eines Unternehmens an, das einem Mitarbeiter ein Bruttogehalt von 3.900,00 € zahlt. Bei einer Weiterbildung, bei der die Lehrgangskosten zu 100 % gefördert werden und 75 % des Gehalts erstattet werden, zahlt das Unternehmen während der Weiterbildungszeit nur 25 % des Gehalts. Das bedeutet, das Unternehmen übernimmt lediglich 975,00 € pro Monat, während die restlichen 2.925,00 € durch die Fördermittel abgedeckt werden. Zusätzlich fallen keine Kosten für die Weiterbildung selbst an, da diese vollständig finanziert wird.
JETZT ANFRagenSobald du das Formular ausgefüllt hast, wird sich ein Teammitglied bei dir melden, um deine Förderoptionen mit dir zu besprechen.
Wir schicken dir alle Unterlagen zu, die du ausfüllen und an uns zurücksenden musst.
Wir reichen den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein. Im Falle einer Ablehnung prüft unser Anwalt kostenfrei den Fall und setzt sich für deinen Anspruch ein.
Die Weiterbildungen unseres Bildungsträgers sind AZAV-zugelassenen und bieten Ihnen nicht nur Experten-Nachweise zur Karriereförderung, sondern auch einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Förderung. Durch praxisnahe Schulungen und individuelles Coaching können Sie direkt an Ihren eigenen Aufgaben lernen und optimieren – für gezielte Weiterentwicklung und verbesserte Aufstiegschancen!
JETZT ANFRagenJETZT ANFRagenDas Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Arbeitgeber bei der Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Arbeitgeber können Förderungen für die Weiterbildung ihrer bestehenden Mitarbeiter oder neuer Mitarbeiter beantragen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen, die in Deutschland ansässig sind.
Das Gesetz bietet zwei Hauptarten der Förderung:
- Weiterbildungsförderung: Kostenübernahme oder -erstattung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen.
- Gehaltsförderung: Zuschüsse zum Gehalt von Mitarbeitern während der Weiterbildungszeit, um die finanziellen Belastungen für das Unternehmen zu reduzieren.
Die Förderung kann bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Gehalts eines Mitarbeiters während der Weiterbildung betragen. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Weiterbildung und dem Umfang der Maßnahme ab.
1. Der Mitarbeiter muss sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder neu eingestellt werden.
2. Die Weiterbildung muss einen klaren Bezug zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Mitarbeiters haben.
3. Das Unternehmen muss einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel dauert es einige Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen.